Wenn Sie als Autor*in, Künstler*in und/oder Musiker*in tätig sind, darf Ihr Werk aufgrund des geltenden Urheberrechts im Rahmen von Wissenschaft und Lehre, in Bibliotheken und von privaten Personen unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden, ohne dass hierfür von Ihnen eine Erlaubnis erforderlich ist.
Als Ausgleich hierfür gibt es gesetzliche Vergütungsansprüche für Sie. Diese Vergütungszahlungen werden ausschließlich von den hierfür eingerichteten Verwertungsgesellschaften (VG) eingenommen und an die Berechtigten ausgeschüttet:
- Die VG WORT vertritt Autor*innen und Musiker*innen.
- Die VG BILD-KUNST vertritt Künstler*innen aus dem visuellen Bereich.
- Die GEMA vertritt Komponist*innen, Textdichter*innen und Musikverleger*innen.
Auch für die Veröffentlichung auf elektronischen Plattformen und auf Repositorien sowie im Rahmen von Open Access werden unter Umständen Sonderausschüttungen gezahlt. Informieren Sie sich über die folgende Internetseite: