Die Leihfrist eines ausgeliehenen Mediums kann in der Regel verlängert werden, wenn:
- keine Vormerkung vorliegt.
- in Ihrem Bib-Konto das Gebührenlimit von 30 Euro nicht überschritten wurde.
- es sich nicht um ein Präsenzexemplar, eine Zeitschrift, ein Medium aus der Fernleihe oder aus einem Semesterapparat handelt.
Für Studierende der HSD und Externe verlängert sich die Leihfrist um jeweils 28 Tage ab dem Datum der Verlängerung.
Die maximale Gesamtleihfrist beträgt
112 Tage.
Das bedeutet: Wenn Sie bereits am ersten Tag nach der Ausleihe verlängern, wird die Rückgabefrist lediglich um einen Tag verschoben.
Wenn Sie die entliehenen Medien länger behalten möchten, obwohl die maximale Gesamtleihfrist von 112 Tagen erreicht ist, wenden Sie sich während der
Servicezeit an die Servicetheke. In diesem Fall bitte die Medien nicht an der Rückgabestation abgeben!
Die Leihfrist von Mitarbeiter*innen und Dozierenden der HSD kann selbstständig beliebig oft verlängert werden.
Wenn die maximale Leihfrist von 730 Tagen (insgesamt 2 Jahren) erreicht ist, ist keine Fristverlängerung mehr möglich.