Studierende der Hochschule Düsseldorf mit einer Benachteiligung aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können eine gesonderte Leihfrist von 56 Tagen in Anspruch nehmen.
Die Leihfrist kann verlängert werden, wenn:
Zur Beantragung:
Um gesonderte Leihfristen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine gültige Bescheinigung, die Ihnen von der Arbeitsstelle Barrierefreies Studium (ABS) ausgestellt wird.Nur mit einer gültigen, durch die ABS ausgestellten Bescheinigung können Sie die längere Leihfrist in Anspruch nehmen. Legen Sie die Bescheinigung an der Servicetheke während unserer Servicezeiten vor.
Weitere Informationen und Downloads:
An der Servicetheke helfen wir Ihnen gerne während unserer Servicezeit weiter: