Studierende der Hochschule Düsseldorf mit einer Benachteiligung aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können eine gesonderte Leihfrist von 56 Tagen in Anspruch nehmen.
Die Leihfrist kann verlängert werden, wenn:
- keine Vormerkung vorliegt.
- die maximale Leihfrist von 224 Tagen noch nicht erreicht ist.
- in Ihrem Bib-Konto ein Gebührenlimit von 30 Euro noch nicht erreicht ist.
- es sich nicht um ein Präsenzexemplar, eine Zeitschrift, ein Medium aus der Fernleihe oder aus einem Semesterapparat handelt.
Zur Beantragung:
Um gesonderte Leihfristen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine gültige Bescheinigung, die Ihnen von der Arbeitsstelle Barrierefreies Studium (ABS) ausgestellt wird.
Nur mit einer gültigen, durch die ABS ausgestellten Bescheinigung können Sie die längere Leihfrist in Anspruch nehmen. Legen Sie die Bescheinigung an der Servicetheke während unserer Servicezeiten vor.
Weitere Informationen und Downloads: